Ihre Photovoltaikanlagen benötigen eine Beglaubigung. Nur so können Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen und Fördermittel geltend machen. Als national akkreditierter Auditor stellen wir diese Beglaubigung aus. Wir sorgen also dafür, dass bei Ihnen Strom und Geld fliessen.
In der Schweiz muss jede Photovoltaikanlage beglaubigt werden. Mit der Beglaubigung bestätigen Sie der nationalen Netzgesellschaft Pronovo AG, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Vorschriften erfüllt.
Die Beglaubigung ist die Voraussetzung für den sogenannten Herkunftsnachweis (HKN). Dieser ermöglicht es, Ihren Strom als erneuerbare Energie ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen und ihn auf dem europäischen Strommarkt zu handeln.
Die Beglaubigung ist weiter die Voraussetzung dafür, dass Sie öffentliche Fördermittel erhalten – insbesondere die Einmalvergütung (EIV) als Investitionsbeitrag.
Beglaubigungen dürfen nur von Auditorinnen und Auditoren vorgenommen werden, die bei Pronovo akkreditiert sind. energiecheck hat diese Akkreditierung. Wir beglaubigen Ihre Photovoltaikanlagen – in der gesamten Schweiz. Wir unterstützen Sie zudem bei der administrativen Abwicklung für die Ausstellung des Herkunftsnachweises.
Nach mehreren Jahren Betriebszeit müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle kontrollieren lassen. So schreibt es die Verordnung über Niederspannungsinstallationen (NIV) vor. Wir sind auch dafür gerne Ihr Partner – schweizweit.